ZURÜCK

Öffentliche Ausschreibung zur Veräußerung eines Grundstücks

von Alexandra

Die Gemeinde Geratal bietet zum Zwecke der Interessentenauswahl im Wege der öffentlichen Ausschreibung folgendes Grundstück zum Erwerb an:

Gemarkung:

Flur:

Flurstücke:

Anschrift:

Gossel

1

899

Winkel 10, 99330 Geratal OT Gossel

Das Grundstück mit einer Fläche von 2.837 m² ist derzeit mit einem Wohngebäude (Grundfläche ca. 144 m²), einer großen Scheune (Grundfläche ca. 300 m²) und einer Stallanlage (Grundfläche ca. 151 m²) bebaut. Die Gebäude sind überwiegend baufällig (Abriss?), lediglich zur Stallanlage schätzt die Gemeinde den Zustand als sanierbar ein. Ein Teil der Freiflächen ist gegebenenfalls mit Bauschutt belastet.

Das Grundstück ist lastenfrei, Mieten oder Pachten bestehen nicht.

Die Gemeinde Geratal wünscht sich einen Interessenten, der das Grundstück zu Wohnzwecken entwickelt, auch eine gemischte Nutzung (Wohnen, Handwerk, Gewerbe, Landwirtschaft) ist denkbar, soweit sich die Nutzung in die ortsübliche Umgebung einfügt.

Die Einzelheiten können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden, welche kostenfrei bei

der Bauverwaltung der Gemeinde Geratal,
Bereich Grundstücksverwaltung
Gräfenroda, An der Glashütte 3 in 99330 Geratal,

E-Mail: info@gemeinde-geratal.de
Telefon: 036205/ 933-45

angefordert werden können (vorzugsweise per E-Mail).

Die Frist zur Einreichung von Erwerbsangeboten läuft bis zum 15.09.2024.

Das Mindestgebot sollte sich am Bodenrichtwert orientieren.

Die vorliegende Ausschreibung begründet keine Verpflichtung der Gemeinde zur Veräußerung. Auch mit einer etwaigen Auswahlentscheidung für einen Bewerber kommt noch kein rechtsverbindlicher Vertrag zustande, da dieser entsprechend den Vorschriften der §§ 311 ff. BGB abzuschließen ist (z.B. Formerfordernis -> notarielle Beurkundung).

Es handelt sich nicht um die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts, sondern um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Das Verfahren unterfällt demnach nicht dem Vergaberecht. Im Einklang mit § 67 Absätze 1 und 3 ThürKO soll mit dem Auswahlverfahren ein geeigneter Erwerber für das ausgeschriebene Grundstück gefunden werden.

Die Gemeinde Geratal legt großen Wert auf eine offene und transparente sowie gleichbehandelnde und nichtdiskriminierende Gestaltung und Durchführung des Auswahlverfahrens.

Geratal, den 18.06.2024

Dominik Straube
Bürgermeister der Gemeinde Geratal

Skip to content