Die Briefwahl ist ein Verfahren, das es Wählern ermöglicht, ihre Stimme abzugeben, ohne persönlich an einem Wahllokal erscheinen zu müssen. Hier ist eine kurze Anleitung, wie die Briefwahl in der Regel funktioniert:
- Antrag stellen: Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Ein Antragsvordruck mit Vollmacht wird sich auf der Rückseite des Ihnen bis zum 5. Mai 2024 zugestellten Wahlbenachrichtigungsbriefes befinden. Bitte füllen Sie diesen aus, wenn Sie Briefwahl machen möchten.
- Erhalt der Wahlunterlagen: Nachdem der Antrag genehmigt wurde, erhalten die Wähler ihre Wahlunterlagen per Post. Diese enthalten den Stimmzettel, einen Wahlumschlag und einen Rückumschlag.
- Stimmabgabe: Die Wähler füllen den Stimmzettel gemäß den Anweisungen aus und legen ihn dann in den Wahlumschlag. Der Wahlumschlag wird in den Rückumschlag gesteckt und verschlossen.
- Rücksendung der Wahlunterlagen: Die verschlossenen Wahlunterlagen müssen rechtzeitig zurück an das Wahlamt gesendet oder auch persönlich im Wahlamt abgegeben werden. Es ist wichtig, die Anweisungen für die Rücksendung genau zu befolgen, um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig gezählt wird.
- Zählung der Stimmen: Am Wahltag werden die eingegangenen Briefwahlunterlagen im Wahlamt geöffnet und die Stimmen gezählt. Die Ergebnisse der Briefwahl werden dann zusammen mit den Ergebnissen der persönlichen Stimmabgaben veröffentlicht.
Die Briefwahl bietet eine bequeme Möglichkeit für Wähler, ihre Stimme abzugeben, insbesondere für diejenigen, die am Wahltag nicht persönlich an einem Wahllokal erscheinen können. Es ist wichtig, die Fristen für den Antrag und die Rücksendung der Wahlunterlagen zu beachten, um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig gezählt wird.
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