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Informationen zur Briefwahl

von Alexandra

Aufgrund der verkĂ¼rzten Fristen und der damit verbundenen Verzögerungen bei den Postlaufzeiten empfehlen wir, die Briefwahlunterlagen persönlich im WahlbĂ¼ro zu beantragen. Dies ist ab sofort in der Meldestelle der Gemeindeverwaltung Geratal (An der GlashĂ¼tte 3, 99330 Geratal OT Gräfenroda) möglich.

Die Bearbeitung der Anträge beginnt am 03.02.2025.

Die Unterlagen können frĂ¼hestens ab dem 10.02.2025 versendet werden, da uns die Stimmzettel erst zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung und RĂ¼cksendung der Briefwahlunterlagen per Post einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Ihre Stimme wird nur berĂ¼cksichtigt, wenn die Briefwahlunterlagen bis spätestens 23.02.2025, 18:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein kann auch direkt in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.

Die Briefwahl ist ein Verfahren, das es Wählern ermöglicht, ihre Stimme abzugeben, ohne persönlich an einem Wahllokal erscheinen zu mĂ¼ssen. Hier ist eine kurze Anleitung, wie die Briefwahl in der Regel funktioniert:

  1. Antrag stellen: Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Ein Antragsvordruck mit Vollmacht wird sich auf der RĂ¼ckseite des Ihnen voraussichtlich bis zum 2. Februar 2025 zugestellten Wahlbenachrichtigungsbriefes befinden. Bitte fĂ¼llen Sie diesen aus, wenn Sie Briefwahl machen möchten. Der Antrag zur Briefwahl ist frĂ¼hestens ab dem 3. Februar 2025 möglich.
  2. Erhalt der Wahlunterlagen: Nachdem der Antrag genehmigt wurde, erhalten die Wähler ihre Wahlunterlagen per Post. Diese enthalten den Stimmzettel, einen Wahlumschlag und einen RĂ¼ckumschlag. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frĂ¼hestens ab dem 10. Februar 2025.
  3. Stimmabgabe: Die Wähler fĂ¼llen den Stimmzettel gemĂ¤ĂŸ den Anweisungen aus und legen ihn dann in den Wahlumschlag. Der Wahlumschlag wird in den RĂ¼ckumschlag gesteckt und verschlossen.
  4. RĂ¼cksendung der Wahlunterlagen: Die verschlossenen Wahlunterlagen mĂ¼ssen rechtzeitig zurĂ¼ck an das Wahlamt gesendet oder auch persönlich im Wahlamt abgegeben werden. Es ist wichtig, die Anweisungen fĂ¼r die RĂ¼cksendung genau zu befolgen, um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig gezählt wird.
  5. Zählung der Stimmen: Am Wahltag werden die eingegangenen Briefwahlunterlagen im Wahlamt geöffnet und die Stimmen gezählt. Die Ergebnisse der Briefwahl werden dann zusammen mit den Ergebnissen der persönlichen Stimmabgaben veröffentlicht.

Die Briefwahl bietet eine bequeme Möglichkeit fĂ¼r Wähler, ihre Stimme abzugeben, insbesondere fĂ¼r diejenigen, die am Wahltag nicht persönlich an einem Wahllokal erscheinen können. Es ist wichtig, die Fristen fĂ¼r den Antrag und die RĂ¼cksendung der Wahlunterlagen zu beachten, um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig gezählt wird.

Briefwahlunterlagen online beantragen:

Bitte klicken Sie auf diesen LINK oder auf nebenstehendes Bild und geben Sie „Geratal“ in die Auswahl ein.

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