Informationen zur Kommunalwahl am 11. Mai 2025
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – BĂ¼rgermeister der Gemeinde Geratal am 11. Mai 2025
- Wahlbekanntmachung zur Wahl des BĂ¼rgermeisters der Gemeinde Geratal am 11.05.2025
- Ă–ffentliche Bekanntmachung Ă¼ber die zweite Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Geratal
- Bekanntmachung Ă¼ber das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen fĂ¼r die Kommunalwahl am 11. Mai 2025
- Ă–ffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Wahl des BĂ¼rgermeisters fĂ¼r die Gemeinde Geratal am 11.05.2025
Informationen fĂ¼r die Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, BĂ¼rgerinnen und BĂ¼rger finden Sie unter:
Link folgt KĂ¼rze
Nur diejenigen, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, dĂ¼rfen wählen. Deutsche StaatsbĂ¼rger, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Um an Kommunalwahlen teilzunehmen, mĂ¼ssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen formellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie von der folgenden Website herunterladen:
www.bundeswahlleiterin.de
Den ausgefĂ¼llten Antrag mĂ¼ssen Sie an die Gemeinde senden, in der Sie zuletzt vor Ihrem Umzug aus Deutschland gemeldet waren.
Ehemalige Einwohner der Gemeinde Geratal senden den Antrag bitte an die folgende Adresse:
Gemeindeverwaltung Geratal
BĂ¼rgerservice
An der GlashĂ¼tte 3
99330 Geratal
Hinweis:
Deutsche StaatsbĂ¼rger, die sich vorĂ¼bergehend im Ausland befinden – beispielsweise während eines Urlaubs – und immer noch in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde aufgenommen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausĂ¼ben.
Informationen zur möglichen Stichwahl (BĂ¼rgermeister Gemeinde Geratal) am 25. Mai 2025
Nur diejenigen, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, dĂ¼rfen wählen. Deutsche StaatsbĂ¼rger, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Um an Kommunalwahlen teilzunehmen, mĂ¼ssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen formellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie von der folgenden Website herunterladen:
www.bundeswahlleiterin.de
Den ausgefĂ¼llten Antrag mĂ¼ssen Sie an die Gemeinde senden, in der Sie zuletzt vor Ihrem Umzug aus Deutschland gemeldet waren.
Ehemalige Einwohner der Gemeinde Geratal senden den Antrag bitte an die folgende Adresse:
Gemeindeverwaltung Geratal
BĂ¼rgerservice
An der GlashĂ¼tte 3
99330 Geratal
Hinweis:
Deutsche StaatsbĂ¼rger, die sich vorĂ¼bergehend im Ausland befinden – beispielsweise während eines Urlaubs – und immer noch in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde aufgenommen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausĂ¼ben.
Weitere Informationen des Wahlleiters folgen in KĂ¼rze.
Bekanntmachungen folgen in KĂ¼rze.
Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Nur diejenigen, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, dĂ¼rfen wählen. Deutsche StaatsbĂ¼rger, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Um an Bundestagswahlen teilzunehmen, mĂ¼ssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen formellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie von der folgenden Website herunterladen:
www.bundeswahlleiterin.de
Den ausgefĂ¼llten Antrag mĂ¼ssen Sie an die Gemeinde senden, in der Sie zuletzt vor Ihrem Umzug aus Deutschland gemeldet waren.
Ehemalige Einwohner der Gemeinde Geratal senden den Antrag bitte an die folgende Adresse:
Gemeindeverwaltung Geratal
BĂ¼rgerservice
An der GlashĂ¼tte 3
99330 Geratal
Hinweis:
Deutsche StaatsbĂ¼rger, die sich vorĂ¼bergehend im Ausland befinden – beispielsweise während eines Urlaubs – und immer noch in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde aufgenommen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausĂ¼ben.