Informationen zur Landtagswahl am 01. September 2024
Nur diejenigen, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen wählen. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Um an Europawahlen teilzunehmen, müssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen formellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie von der folgenden Website herunterladen:
www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland
Den ausgefüllten Antrag müssen Sie an die Gemeinde senden, in der Sie zuletzt vor Ihrem Umzug aus Deutschland gemeldet waren.
Ehemalige Einwohner der Gemeinde Geratal senden den Antrag bitte an die folgende Adresse:
Gemeindeverwaltung Geratal
Bürgerservice
An der Glashütte 3
99330 Geratal
Hinweis:
Deutsche Staatsbürger, die sich vorübergehend im Ausland befinden – beispielsweise während eines Urlaubs – und immer noch in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde aufgenommen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Weitere Informationen des Thüringer Landeswahlleiters finden Sie unter:
Wahlen in Thüringen (thueringen.de)
Informationen zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2024
- Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Frankenhain
- Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Geraberg
- Bekanntmachung der Stichwahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Geraberg
- Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Geschwenda
- Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Gossel
- Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Gräfenroda
- Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Liebenstein
- Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates in der Gemeinde Geratal
- Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Frankenhain
- Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Geraberg
- Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Geschwenda
- Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Gossel
- Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Gräfenroda
- Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Liebenstein
- Bekanntmachung der Stichwahl des Landrats am 09. Juni 2024
- Bekanntmachung der 3. Sitzung des Wahlausschusses am 11.06.2024
- Wahlbekanntmachung der Wahl Landrat, der Kreistagsmitglieder, Gemeinderatsmitgleider, Ortschaftsbürgermeister und Ortschaftsrat Frankenhain
- Wahlbekanntmachung der Wahl Landrat, der Kreistagsmitglieder, Gemeinderatsmitgleider, Ortschaftsbürgermeister und Ortschaftsrat Geraberg
- Wahlbekanntmachung der Wahl Landrat, der Kreistagsmitglieder, Gemeinderatsmitgleider, Ortschaftsbürgermeister und Ortschaftsrat Geschwenda
- Wahlbekanntmachung der Wahl Landrat, der Kreistagsmitglieder, Gemeinderatsmitgleider, Ortschaftsbürgermeister und Ortschaftsrat Gossel
- Wahlbekanntmachung der Wahl Landrat, der Kreistagsmitglieder, Gemeinderatsmitgleider, Ortschaftsbürgermeister und Ortschaftsrat Gräfenroda
- Wahlbekanntmachung der Wahl Landrat, der Kreistagsmitglieder, Gemeinderatsmitgleider, Ortschaftsbürgermeister und Ortschaftsrat Liebenstein
- Öffentliche Bekanntmachung über die Sitzungen des Wahlausschusses der Gemeinde Geratal
Informationen für die Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, Bürgerinnen und Bürger finden Sie unter:
www.gemeinde-geratal.de/wp-content/uploads/2020/08/2024_informationen_des_tmik_zur_kommunalwahl.pdf
(Quelle: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Stand: Dezember 2023)
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunal- und Ortschaftswahlen am 26. Mai 2024
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Gemeinderat Gemeinde Geratal
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Ortschaftsbürgermeister Frankenhain
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Ortschaftsrat Frankenhain
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Ortschaftsbürgermeister Geraberg
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Ortschaftsrat Geraberg
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Ortschaftsbürgermeister Geschwenda
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Ortschaftsrat Geschwenda
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Ortschaftsbürgermeister Gossel
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Ortschaftsrat Gossel
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Ortschaftsbürgermeister Gräfenroda
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Ortschaftsrat Gräfenroda
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Ortschaftsbürgermeister Liebenstein
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge – Ortschaftsrat Liebenstein
Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen:
– Wahl der Gemeinderatsmitglieder
– Wahl der Ortschaftsbürgermeister
– Wahl der Ortsteilratsmitglieder
Nur diejenigen, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen wählen. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Um an Europawahlen teilzunehmen, müssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen formellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie von der folgenden Website herunterladen:
www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland
Den ausgefüllten Antrag müssen Sie an die Gemeinde senden, in der Sie zuletzt vor Ihrem Umzug aus Deutschland gemeldet waren.
Ehemalige Einwohner der Gemeinde Geratal senden den Antrag bitte an die folgende Adresse:
Gemeindeverwaltung Geratal
Bürgerservice
An der Glashütte 3
99330 Geratal
Hinweis:
Deutsche Staatsbürger, die sich vorübergehend im Ausland befinden – beispielsweise während eines Urlaubs – und immer noch in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde aufgenommen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Weitere Informationen des Thüringer Landeswahlleiters finden Sie unter:
Wahlen in Thüringen (thueringen.de)
Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wird in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments abgehalten, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.
Unionsbürger, die in Deutschland ansässig sind und aus anderen Mitgliedstaaten stammen, haben die Möglichkeit, entweder in ihrem Herkunftsmitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilzunehmen. Es ist jedoch nur eine einmalige Stimmabgabe erlaubt.
Um in Deutschland an der Wahl teilzunehmen, müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. Dadurch erhalten Sie automatisch Ihre Wahlbenachrichtigung für zukünftige Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung bei der Gemeindeverwaltung Geratal, Abteilung Bürgerservice, stellen. Diesen Antrag können Sie auch per Post an die folgende Adresse senden:
Gemeindeverwaltung Geratel
Bürgerservice
An der Glashütte 3
99330 Geratal
Das entsprechende Formular und ein Merkblatt stehen Ihnen zur Verfügung unter: www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme finden Sie in allen Amtssprachen der EU unter:
www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany
Nur diejenigen, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen wählen. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Um an Europawahlen teilzunehmen, müssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen formellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie von der folgenden Website herunterladen:
www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland
Den ausgefüllten Antrag müssen Sie an die Gemeinde senden, in der Sie zuletzt vor Ihrem Umzug aus Deutschland gemeldet waren.
Ehemalige Einwohner der Gemeinde Geratal senden den Antrag bitte an die folgende Adresse:
Gemeindeverwaltung Geratal
Bürgerservice
An der Glashütte 3
99330 Geratal
Hinweis:
Deutsche Staatsbürger, die sich vorübergehend im Ausland befinden – beispielsweise während eines Urlaubs – und immer noch in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde aufgenommen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Weitere Informationen der Bundeswahlleiterin finden Sie unter:
Europawahl 2024 – Die Bundeswahlleiterin