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Hinweise zu Bescheiden der Grundsteuer A und B

von Alexandra

Sehr geehrte Bürger der Gemeinde Geratal,

mit der Umsetzung der Grundsteuerreform beginnt ab dem 01.01.2025 ein neuer Hauptveranlagungszeitraum. Dazu war es erforderlich die Hebesätze der Gemeinde Geratal neu festzusetzen. Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 die Hebesätze wie folgt beschlossen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 26 vom 20.12.2024):

Grundsteuer A                       300 v.H.
Grundsteuer B                       389 v.H.

Damit sind die Hebesätze seit dem 01.01.2019 unverändert und der rechtzeitige Erlass neuer Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 ist sichergestellt.

Sie erhalten zum 01.01.2025 einen neuen Grundsteuerbescheid, der als Grundlage den neuen vom Finanzamt übermittelten Messbetrag zum Inhalt hat. Widersprüche, die sich gegen den Messbetrag richten, sind beim zuständigen Finanzamt einzulegen. Wir weisen darauf hin, dass uns Widersprüche gegen den Messbetrag des Finanzamtes nicht bekannt gegeben werden.

Wir möchten Sie zudem bitten von der Möglichkeit der Jahreszahlung (einmalige Betragszahlung zum 01.07. eines jeden Jahres) gerade bei geringeren Grundsteuerbeträgen Gebrauch zu machen. Dazu genügt ein formloser schriftlicher Antrag an die Gemeinde Geratal An der Glashütte 3 in 99330 Geratal.

Finanzverwaltung
Gemeinde Geratal

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