Möglicherweise sind Ihre verloren gegangenen Gegenstände oder Ihr vermisstes Tier bei uns im Fundbüro gemeldet bzw. abgegeben worden. Alle Fundsachen werden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Geratal aufbewahrt. Gefundene Tiere werden dem Veterinäramt gemeldet.
Sie haben einen Gegenstand oder Tier verloren oder gefunden?
Folgend haben wir alle bei uns registrierten Fundsachen aufgeführt. Sie können sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen bzw. den Fund oder den Verlust über die u. a. Formulare melden.
Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert, bis zum 13. Juni 2025 ihre Rechte anzumelden:
Bild
Funddatum
Fundort
Beschreibung Fundgegenstand
Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert, bis zum 29. Mai 2025 ihre Rechte anzumelden:
Bild
Funddatum
Fundort
Beschreibung Fundgegenstand
Amtliche Bekanntmachung
Die Ordnungsverwaltung der Gemeindeverwaltung Geratal, Sachgebiet Fundbüro, macht bekannt.
Aufgrund des § 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fundrechts vom 25. Mai 1999 sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde nach § 965 Abs. 2 Satz 1, § 966 Abs. 2 Satz 2 und §§ 967, 973 bis 976 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Aufgaben auf dem Gebiet des Fundrechts.
Ordnungsverwaltung
Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert, bis zum 15. April 2025 ihre Rechte anzumelden:
Bild
Funddatum
Fundort
Beschreibung Fundgegenstand
Amtliche Bekanntmachung
Die Ordnungsverwaltung der Gemeindeverwaltung Geratal, Sachgebiet Fundbüro, macht bekannt.
Aufgrund des § 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fundrechts vom 25. Mai 1999 sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde nach § 965 Abs. 2 Satz 1, § 966 Abs. 2 Satz 2 und §§ 967, 973 bis 976 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Aufgaben auf dem Gebiet des Fundrechts.
Ordnungsverwaltung
Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert, bis zum 01. Mai 2025 ihre Rechte anzumelden:
Bild
Funddatum
Fundort
Beschreibung Fundgegenstand
Beim Abholen einer Fundsache bitten wir Sie,
- Ihren Personalausweis mitzubringen.
- wenn Sie die Fundsache nicht selbst abholen, Ihrem Vertreter eine Vollmacht mitzugeben.
- zu beachten, dass Minderjährige eine schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten vorlegen müssen.
Achtung: Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert.
(*) Pflichtfelder
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