In der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Frankenhain am 21. Mai 2024 wurden folgende BeschlĂ¼sse gefasst:
Beschluss 01/24
Die Versammlung der Jagdgenossen beschlieĂŸt, dass gemĂ¤ĂŸ § 6 Abs. 2 Nr. 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft Frankenhain der Reinertrag der jagdlichen Nutzung fĂ¼r das Jagdjahr 2023/2024 mit 1.451,72 € festgestellt und der Verteilungsplan fĂ¼r die Auszahlung des Reinertrages an die einzelnen Jagdgenossen festgesetzt wird. GemĂ¤ĂŸ § 14 Abs. 3 der genannten Satzung schĂ¼ttet die Jagdgenossenschaft den Reinertrag an die Mitglieder unter der Voraussetzung aus, dass von den einzelnen und berechtigten Jagdgenossen die Auszahlung ihres Anteils innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Verteilungsplanes schriftlich beim Jagdvorsteher mit den zur Auszahlung erforderlichen Angaben geltend gemacht wird.
Der Verteilungsplan wird wie folgt festgesetzt:
FĂ¼r die insgesamt 432 ha bejagbare Fläche werden 3,36 €/ha fĂ¼r das Jagdjahr 2023/2024 ausgeschĂ¼ttet.
Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Frankenhain können die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der jagdlichen Nutzung fĂ¼r das Jagdjahr 2023/2024 mit den zur Auszahlung erforderlichen Angaben bis zum 23. Februar 2025 beim Jagdvorsteher, Jagdgenosse Volker Hofmann, QuerstraĂŸe 9a, 99330 Geratal, schriftlich beantragen.
Beschluss 02/24
Die Versammlung der Jagdgenossen beschlieĂŸt, den Jagdvorstand und den KassenfĂ¼hrer gemĂ¤ĂŸ § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Frankenhain von den Geschäften des Jagdjahres 2023/2024 zu entlasten.
Beschluss 03/24
Die Versammlung der Jagdgenossen beschlieĂŸt, den Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 gemĂ¤ĂŸ § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Frankenhain anzunehmen.
Volker Hofmann
Jagdvorsteher