Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat darum gebeten, folgende Änderungen zum Verfahren der Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen (UBS) bekannt zu machen:
Zum Start der Ausbildung oder auch bei Wechsel der Ausbildungsstätte benötigen Jugendliche im Alter von 15 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen Nachweis Ihrer körperlichen Verfassung nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).
Zum 01.01.2025 ändert sich das Verfahren zur Beantragung bzw. Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen (UBS), dies beinhaltet den Erstantrag sowie Folge- und Nachuntersuchungen. Der UBS (inklusive Erhebungsbogen) ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über die zuständige Meldebehörde des Wohnortes des Jugendlichen zu beantragen.
Folgende Möglichkeiten der Antragstellung sind ab diesem Zeitpunkt möglich:
1. digitaler Antrag mittels eID (elektronische Identität) des Personalausweises (des Jugendlichen oder der Personensorgeberechtigten) über die AusweisApp2
2. schriftlich / durch persönliches Erscheinen beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).
Die nächstgelegene Außenstelle ist die
Regionalinspektion Südthüringen
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl
Tel. 0361 57-3814800
E-Mail Poststelle.AS-Sued@tlv.thueringen.de.
Wir bitten um Beachtung der künftigen Verfahrensweise.
Ordnungsverwaltung
Gemeinde Geratal