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Amtliche Bekanntmachung der Ordnungsverwaltung der Gemeinde Geratal zur Änderung des Personalausweis- und Passgesetzes zum 1. Mai 2025

von Alexandra

In Vorbereitung der Änderung des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG) sowie des Passgesetzes (PassG) bietet der Bürgerservice der Gemeindeverwaltung Geratal den Bürgerinnen und Bürgern seit Januar 2024 die Möglichkeit an, Passfotos für die Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweis, Reisepass, vorläufige Dokumente) direkt vor-Ort fertigen zu lassen. Diese
werden anschließend in das jeweilige Personaldokument übertragen.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder für die Ausstellung von Personaldokumenten nur noch durch die Personalausweisbehörde elektronisch erstellt oder durch gesicherte Übertragung durch einen Dienstleister übermittelt werden. Somit entfällt zu diesem Zeitpunkt das klassische Vorlegen des Passfotos durch den Antragsteller.

Für die Erstellung des Lichtbildes im Bürgerservice wird eine Gebühr von 8,00 EUR erhoben.

Folgende Gebühren gelten für die Ausstellung von Personaldokumenten:

Dokumentenart

Personalausweis
Antragsteller unter 24 Jahre

Reisepass
Antragsteller unter 24 Jahre
Reisepass im Expressverfahren
Reisepass mit 48 Seiten

Vorläufiger Personalausweis

Vorläufiger Reisepass

Gebühr in EUR

37,00
22,80

70,00
37,50
Zuschlag 32,00
Zuschlag 22,00

10,00

26,00

Gültigkeit

10 Jahre
6 Jahre

10 Jahre
6 Jahre

bis zu 3 Monate

bis zu 1 Jahr

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der künftig geltenden Rechtslage.

Gimm
Amtsleiter Ordnungsverwaltung