Der Freistaat Thüringen ermöglicht den Regionalen Aktionsgruppen (RAGn) seit letztem Jahr, ein Regionalbudget zur Umsetzung von Projekten zu beantragen, die der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der RAG entsprechen. 15 Projekte konnten im Rahmen des Regionalbudgets 2023 erfolgreich umgesetzt werden. Dabei reichten die Projekte über die Ausstattung von Vereinen, über einen Bücherschrank in der Ortsmitte sowie Messe- und Öffentlichkeitsmaterial bis zu einer mobilen Dartsanlage. Nun ruft die RAG erneut Projekte für 2024 einzureichen!
Der Freistaat Thüringen ermöglicht den Regionalen Aktionsgruppen (RAGn) seit letztem Jahr, ein Regionalbudget zur Umsetzung von Projekten zu beantragen, die der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der RAG entsprechen. 15 Projekte konnten im Rahmen des Regionalbudgets 2023 erfolgreich umgesetzt werden. Dabei reichten die Projekte über die (mediale) Ausstattung von Vereinen, über einen Bücherschrank in der Ortsmitte sowie Messe- und Öffentlichkeitsmaterial bis zu einer mobilen Dartsanlage.
Im Fokus stehen die Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, des Ehrenamtes und des Vereinslebens. Weiterhin sollen Projekte unterstützt und initiiert werden, welche die Region als attraktiven Lebens-, Arbeits- und Erholungsort weiterentwickelt und die vorhandenen Naturräume sichert. Dabei sind bis auf Baumaßnahmen, welche explizit im Rahmen des Regionalbudgets ausgeschlossen werden, eine Vielzahl von Projektideen möglich.
Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften (z.B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen) im Gebiet der RAG mit einer max. Investitionssumme von 20.000€ und 80% Förderquote.
Die Projektanträge werden in einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und einer positiven Entscheidung zur Auswahl der Projekte wird zwischen der RAG und den Projektträger:innen jeweils ein privatrechtlicher Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung abgeschlossen.
Das Projekt muss spätestens bis zum 15.10.2024 umgesetzt werden. Mit der Durchführung der Projekte darf erst nach dem Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages zwischen der RAG und dem/der Projektträger:in, voraussichtlich ab Mitte Mai 2024 begonnen werden. Die Veröffentlichung des Projektaufrufs erfolgt unter Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch den Freistaat Thüringen.
Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 08.03.2024. Die Antragsunterlagen sind zu finden unter: https://www.rag-gotha-ilm-kreis-erfurt.de/. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Einreichung der Antragsunterlagen mit dem Regional-Management der RAG in Verbindung (Kontakt: Marie-Luise Will, Telefon: 0361-4413-213, E-Mail: m.will@thlg.de).