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Lärmkartierung A71

von Gemeinde Geratal

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 der 34. BImSchV gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG 

Abschluss der Lärmkartierung 2022 / Beginn Lärmaktionsplanung 2024

Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Gemeinde Geratal durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen.


Information der Öffentlichkeit über der Lärmaktionsplan gemäß § 47 a-f BImSchG i. V. m. § 34. BImSchV und gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

– Berichtserstattung zum Lärmaktionsplan

Im Jahr 2023 wurden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Geratal auf die Lärmkartierung in unserer Region hingewiesen. In diesem Zusammenhang muss der Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.

Die Auslegung des Lärmaktionsplans erfolgt in der Zeit vom 26.08.2024 – 26.09.2024 in der Gemeindeverwaltung Geratal, Zimmer 6, An der Glashütte 3, 99330 Geratal zu den Öffnungszeiten:

Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Freitag von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan sind im Auslegungszeitraum möglich. Zusätzlich können Einwendungen noch bis zum 04.10.2024 erhoben werden.

Sie finden diese Lärmkarten ab sofort auf der Internetseite des TLUBN unter https://www.tlubn.thueringen.de/kd/ und auf der Homepage unserer Gemeinde unter: www.gemeinde-geratal.de/laermkartierung-a71.
Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, aktiv an der öffentlichen Konsultation teilzunehmen.

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